Ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem BDSG vereinbar ist, ausser wir holen von allen eine schriftliche Erlaubnis dafür ein.
Gegen eine Mitgliederliste spricht nichts. Verwerflich ist der Bezug zu den Zahlungen (Zahlungsweise, Zahlungsmodalitäten, Zahlungsmoral, etc.)
Um mal zu sehen wer "dazu" gehört oder um sich auf Mitgliederversammlungen, z.b. Fahrgemeinschaften bilden, vorzubereiten.
Man könnte im nichtfreizugänglichen Vereinsbereich, eine Liste installieren, wo jeder sich freiwillig eintragen kann.
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